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VG München: Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung, Ärztliche Fortbildungsveranstaltung eines pharmazeutischen Unternehmens, Klagebefugnis eines Veranstalters von Fortbildungsveranstaltungen, Berufsausübungsfreiheit pharmazeutischer Unternehmen, Verfassungsmäßigkeit der Fortbildungsordnung, Widerlegbare und unwiderlegbare Vermutung, Freiheit der Fortbildungsinhalte von wirtschaftlichen Interessen, Hinreichende Anhaltspunkte, Mitwirkungsobliegenheit
Urteil vom 14.11.2024 – M 27 K 22.3978